Inklusive 13. Monatsgehalt beträgt der Einstiegslohn für Real- / Sekundarlehrer im Kanton Appenzell Innerrhoden:
CHF 90’922.- (Stufe 1, 2009/2010)
Gehalt für ein volles Pensum von 29 Lektionen.
Inklusive 13. Monatsgehalt beträgt der Einstiegslohn für Real- / Sekundarlehrer im Kanton Appenzell Innerrhoden:
CHF 90’922.- (Stufe 1, 2009/2010)
Gehalt für ein volles Pensum von 29 Lektionen.
Inklusive 13. Monatsgehalt beträgt der Einstiegslohn für Real- und Sekundarlehrer im Kanton Appenzell Ausserrhoden:
CHF 90’462 (A1, 2010)
Gehalt für ein volles Pensum von 30 Lektionen.
Inklusive 13. Monatsgehalt beträgt der Einstiegslohn für Orientierungsschullehrer im Kanton Schaffhausen:
CHF 84’110.- (LB10, Lohnbandminimum, 2010 / für bestimmte Gemeinden kommen noch 4.5 – 5 % Gemeindezulage dazu)
Gehalt für ein volles Pensum von 29 Lektionen + 1 Teamlektion, respektive 28 Lektionen + 1 Teamlektion (Klassenlehrer).
In dieser Kategorie werden positiv oder negativ auffallende Schulgemeinden durch Rosen oder Kakteen ausgezeichnet.
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Inklusive 13. Monatsgehalt beträgt der Einstiegslohn für Real- und Sekundarlehrer im Kanton Zürich:
CHF 88’279 (IV, 1, 2010)
Gehalt für ein volles Pensum von 28 Lektionen.
Inklusive 13. Monatsgehalt beträgt der Einstiegslohn für Real- und Sekundarlehrer im Kanton Thurgau:
CHF 91’728.00 (LB6, P00, 2010)
Gehalt für ein volles Pensum von 29 Lektionen, respektive 28 Lektionen (Klassenlehrer).
Inklusive 13. Monatsgehalt beträgt der Einstiegslohn für Real- und Sekundarlehrer im Kanton Graubünden:
CHF 82’134.- (Minimum, 2010)
respektive
CHF 75’452.- (Minimum, 2010, wenn nur ein Fach unterrichtet wird)
Gehalt für ein volles Pensum von 30 Lektionen.
Inklusive 13. Monatsgehalt beträgt der Einstiegslohn für Real- und Sekundarlehrer im Kanton St.Gallen:
CHF 90’663.35 (A1, 2010)
respektive
CHF 93’818.05 (A1, 2010, mit Klassenlehrerzulage 1/30 von Jahreslohn B1)
Gehalt für ein volles Pensum von 30 Lektionen (28 Unterricht + 2 Präsenz).
Kanton Thurgau
Leistet eine Teilzeit-Lehrperson Stellvertretung für schulinterne Arbeitskollegen, werden diese Lektionen bis zu einem Vollpensum mit dem vollen Ansatz vergütet (falls es nicht möglich ist, sie im selben Semester zu kompensieren).
> Handbuch für Schulbehörden (externer Link)
> Verordnung des Regierungsrates über die Entschädigung der Stellvertretung an den Volksschulen und Kindergärten (§3) (externer Link)
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